[ Update vom 10.05.2021 ]

Seit Monaten schauen wir täglich auf den 7-Tage Inzidenzwert des Landkreis Leer, in der Hoffnung, dass bald ein Öffnen unserer Sportanlage möglich ist.
Nun ist das Infektionsschutzgesetz geändert worden und am Samstag, den 24.04.2021 in Kraft getreten.

Das Gesetz besagt, dass wenn der maßgebliche vom RKI (Robert-Koch Institut) ausgewiesene 7-Tage-Inzidenzwert drei Tage in Folge den kritischen Wert 100 übersteigt, die Regelungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag in Kraft treten.
Greift diese Bundesnotbremse, ist Kontaktsport nicht zulässig.

Sinkt der Inzidenzwert des RKI an fünf Werk- Tagen (!) in Folge auf einen Wert unter 100, treten am übernächsten Tag die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft.
Gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung mit Stand vom 10.05.2021 ist dann für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren Kontaktsport in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuenden Personen zulässig.

Die Sportausübung für Personen älter 18 Jahre ist für getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen kontaktfrei (dauerhafter Abstand von 2m ist einzuhalten) möglich.

Im Detail ist dies auf der Homepage des LK Leer nachzulesen:
www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Coronavirus

Wie sich der maßgebliche Inzidenzwert in den nächsten Tagen und Wochen entwickelt, ist nicht vorhersehbar.
Wir bei Blau-Weiß Filsum haben uns aber entschlossen, Jugendtraining für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre wieder zu gestatten, wenn dafür die rechtliche Möglichkeit besteht. Uns ist dabei bewußt, dass es einen ständigen Wechsel zwischen "Training ist gestattet" und "Training ist untersagt" geben kann. Dennoch möchten wir diesen Weg gehen, in der Hoffnung, den Kindern und Jugendlichen bald ein Stück Normalität bieten zu können.

Zur Orientierung haben wir im Startbereich unserer Homepage (auf Start klicken) eine Corona-Ampel eingerichtet, die anzeigt, ob ein Training für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre gestattet ist oder nicht.


Der Vorstand